Kinderschutz Leitfaden für Eltern-Kind-Zentren und Besuchsbegleitung

Leitfaden - Kinderschutzkonzept
NÖ Familienbund  - Eltern-Kind-Zentren

1. Einleitung und Grundhaltung

Unsere Eltern-Kind-Zentren sind sichere Orte, an denen Kinder und Familien Geborgenheit, Wertschätzung und Förderung erfahren. Der Schutz der uns anvertrauten Kinder hat oberste Priorität. Wir handeln nach Grundlage der UN-Kinderrechtskonvention, des Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetzes (B-KJHG 2013)

Grundprinzipien:
- Kinderrechte sind nicht verhandelbar.
- Kein Kind darf aufgrund von Herkunft, Sprache, Geschlecht, Religion, Entwicklungsstand     oder Behinderung benachteiligt werden.
- Gewaltfreiheit, Respekt und Partizipation(=Mitwirkung) sind zentrale Werte unserer Arbeit.

2. Ziele des Kinderschutzkonzepts

- Prävention von Gewalt, Missbrauch und Vernachlässigung
- Schaffung eines sicheren, förderlichen Umfelds
- Stärkung der Selbstbestimmung und Resilienz ( =Widerstandsfähigkeit in schwierigen Situationen) von Kindern
- Klare Handlungsabläufe bei Verdachtsfällen
- Kontinuierliche Weiterentwicklung der Schutzmaßnahmen

3. Definition von Gewaltformen

Wir verstehen unter Gewalt jede Handlung oder Unterlassung, die das Wohl oder die Rechte eines Kindes beeinträchtigt.

3.1 Seelische Gewalt – Beschämung, Bloßstellung, Ignorieren, Drohungen, Diskriminierung, emotionale Vernachlässigung.

3.2 Körperliche Gewalt – Schlagen, Festhalten ohne Notwendigkeit, Zerren, Treten, unangemessene körperliche Eingriffe.

3.3 Sexualisierte Gewalt – Keinerlei sexuelle Handlung oder Kommunikation, aber auch keine körperliche Annäherung an ein Kind ohne dessen Zustimmung.

3.4 Vernachlässigung – Unzureichende Versorgung, fehlende Aufsicht, ungenügende emotionale Zuwendung.

3.5 Strukturelle Gewalt – Unzureichende Rahmenbedingungen, die das Kindeswohl gefährden (z.B.: eingeschränkter Zugang zu Bildung oder zu medizinischer Versorgung)

4. Prävention und Schutzmaßnahmen

4.1 Verhaltenskodex bedeutet klare Regeln für einen respektvollen, gewaltfreien Umgang; Unterzeichnung des NÖ Familienbund Verhaltenskodex und danach handeln; regelmäßige Reflexion (z.B. beim Leiterinnentreffen, …) ; keine Duldung von grenzüberschreitendem Verhalten.

4.2 Mitarbeitendenauswahl – einschlägige Ausbildung für das Tätigkeitsfeld in dem Sie/Er eingesetzt wird und verpflichtende Einschulung zum Thema Kinderschutz.

5. Partizipation von Kindern, Eltern und GruppenleiterInnen/-betreuer:Innen

5.1 Kinder – Altersgerechte Mitbestimmung im Alltag; Recht, „Nein“ zu sagen; kindgerechte Gespräche über Gefühle, Konflikte und Regeln.

5.2 Eltern – Offene Kommunikation und Transparenz; Möglichkeit zu Rückmeldungen, Austausch und Anregungen;

5.3. Gruppenleitung – offene Kommunikation und Transparenz; Möglichkeit zu Rückmeldungen, Austausch und Anregungen.

6. Aufsicht und sichere Umgebung

Einhaltung der Aufsichtspflicht gemeinsam mit den Eltern; regelmäßige Sicherheitskontrollen der Umgebung und eingesetzten Materialien.

7. Konflikt- und Beschwerdemanagement (3 Phasen Modell)

 

 

8. Vorgehen bei Verdachtsfällen

1. Erste Einschätzung im Team 
2. Information an die Leitung
3. Dokumentation (sachlich, tagesgenau, schriftlich)
4. Entscheidung: Meldung an Kinder- und Jugendhilfe oder weiterer Beobachtungszeitraum
5. Bei akuter Gefahr: sofortige Meldung
6. Zusammenarbeit mit externen Fachstellen
7. Lückenlose schriftliche Dokumentation aller Schritte
8. Reflexion und Fallnachbesprechung im Team

9. Anlaufstellen Niederösterreich

Kinderschutzzentren & Krisendienste:

- Rat auf Draht – Notruf 147 | www.rataufdraht.at
- Gewaltschutzzentrum NÖ – www.gewaltschutzzentrum.at
- die möwe (St. Pölten) – 01/532 15 15 | www.die-moewe.at
- die Boje Tulln – ambulatorium-tulln@die-boje.at | www.die-boje.at

 

Kinder- und Jugendhilfe / Sozialarbeit:

- NÖ Landesregierung 02742/9005 16416 | post.gs6@noel.gv.at

- BH Amstetten – 07472/ 9025 21590 | post.bham@noel.gv.at

- Magistrat Waidhofen a/d Ybbs – 07442/511 333 |  post.fjs@waidhofen.at

- BH Horn – 02742/9005 289 | post.bhho@noel.gv.at

- BH Krems – 02732/9025-30590 | post.bhkr@noel.gv.at
- Magistrat Krems – 02732/801-255 | jugendamt@krems.gv.at

- BH Mödling – 02236/9025 34590 | post.bhmd@noel.gv.at

- BH St.Pölten 02742/9005 379  | post.bhpl@noel.gv.at

- BH Tulln – 02272/9025-39590 | post.bhtu@noel.gv.at
- Kinderschutzzentren NÖ -  02572 20450 | https://www.oe-kinderschutzzentren.at/niederoesterreich

 

Fach- und Beratungsstellen:
- Kinder- und Jugendanwaltschaft NÖ – 02742/ 900 516379 | www.kija-noe.at
- Fachstelle für Gewaltprävention (F3) – 02742/9005-9050 | gewaltpraevention@noel.gv.at | www.jugend-ok.at

 

Weitere wichtige Informationen:

- Formular Erstmeldung: www.noe.gv.at/noe/Kinderbetreuung/Erstmeldung_Kinder_und_Jugendhilfe_Formular.pdf

 

10. Dokumentation & Weiterentwicklung Kinderschutzkonzept

Alle Maßnahmen und Beobachtungen werden schriftlich dokumentiert und sicher aufbewahrt. Jährliche Überprüfung und Anpassung des Kinderschutzkonzepts. Einbindung von Fachstellen bei Bedarf.

11. Quellen

1. Leitfaden „Kinderschutzkonzepte“ – Bundeskanzleramt Österreich – https://www.bundeskanzleramt.gv.at/agenda/jugend/bundesjugendfoerderung/bundes-jugendfoerderung-kinderschutz.html

2. Bundes-Kinder- und Jugendhilfegesetz 2013 (B-KJHG) – BGBl. I Nr. 69/2013 – https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&Gesetzesnummer=20007959

3. Niederösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz – https://www.ris.bka.gv.at/Land/

4. UN-Kinderrechtskonvention – https://www.unicef.at/un-kinderrechtskonvention