Verpflichtende Elternberatung

Seit 1. Februar 2013 ist vor einer einvernehmlichen Scheidung für Eltern minderjähriger Kinder eine Beratung vorgesehen. Das Gesetz (§ 95 Außerstreitgesetz) schreibt dabei vor, dass sich die Eltern über die "spezifischen aus der Scheidung resultierenden Bedürfnisse ihrer minderjährigen Kinder" beraten lassen müssen.

Der Niederösterreichische Familienbund ist eine vom Ministerium anerkannte Einrichtung und bietet Einzel- und Paarberatung als Nachweis für die verpflichtende Elternberatung an. Eltern erhalten Informationen und Hilfestellungen zu folgenden Themen.

Themen

  • Was brauchen Kinder wenn ihre Eltern sich trennen?
  • Mögliche Reaktionen von Kindern auf Trennungs- und Scheidungssituationen – wie können Sie als Eltern damit umgehen?
  • Kontaktregelungen: Gestaltungsmöglichkeiten für die Übergabe und die Regelungen rund um die Kontaktzeiten zu beiden Elternteilen.
  • Ideen für Feste, Feiern und Rituale (Geburtstag, Weihnachten, Abschlussfeste etc.)
  • u.v.m.

Organisatorisches

Die Beratung ist vertraulich und bietet auch Gelegenheit für persönliche Fragen. Die Teilnahmebestätigung wird am Ende der Beratung ausgestellt und dient als Beratungsbestätigung bei Gericht. Termine und Kosten nach telefonischer Vereinbarung.

Kontakt

T +43 681 209 051 89

besuchsbegleitung@noe.familienbund.at